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Gefahrgutkartons

Gefahrgutkartons

Zugelassen für Stoffe der Gefahrgutklasse I - III, 4G aus Wellpappe, im Luft- (ICAO), See- (iMGD), Eisenbahn- (RID) und Straßenverkehr (ARD) sofern das zu verpackende Gut in einer Wellpappverpackung versendet werden darf. Alle Gefahrgutkartons nach 4G sind mit Kunststoff- oder Metall-Innenverpackung geprüft. Für sicheren Versand bitte alle Vorschriften beachten, insbesondere: - verwenden Sie vorgeschriebenes Filamentband mit Glasfaserverstärkung - die Kartons mit den Art.-Endnummern 30, 31, 04, 05, 32 müssen zusätzlich mit Kunststoff-Umreifungsband verschlossen werden, mind. 11,5 x 0,5 mm - Gefahrgutetiketten
Auffanggurte / Haltegurte

Auffanggurte / Haltegurte

EN 361 EN 361 / EN 358 EN 361 / EN 358 / EN 813 Benutzer bis 140 kg EN 361 in Weste integriert mit Click-Verschluss Haltegurte EN 358 Kombinationsauffanggurte Zubehör für Auffanggurte Auffanggurte / Haltegurte - Allgemeine Informationen Für alle Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen ist ein geeigneter Auffanggurt in einem Auffangsystem zu verwenden. Bei der Auswahl des richtigen Auffanggurtes muss bereits entschieden werden, ob dieser lediglich als Absturzsicherung dienen soll, ob ein Kombinationsauffanggurt mit einem integrierten Haltegurt nach EN 358 oder ein Sitzgurt nach EN 813 benötigt wird. Ausschlaggebend dabei sind die unterschiedlichen Merkmale der Anschlagmöglichkeiten (Ösen) an einem Auffanggurt: Auffangösen: geeignet dynamische Fallbeanspruchungen aufzunehmen (freier Fall) sowie für Haltezwecke zulässig. Steigschutzösen: Auffangöse, jedoch nur in Verbindung mit ortsfesten Steigeinrichtungen (Seil/Schienen) einzusetzen, wobei die Absturzhöhe begrenzt ist, wegen der ungünstigen Lage des Körperschwerpunktes als Auffangöse ungeeignet. Halteösen: dienen ausschließlich Haltezwecken und dürfen niemals als Auffangöse eingesetzt werden. Abseilösen: vergleichbar mit Halteösen; sind für dynamische Sturzbeanspruchungen nicht geeignet. Gerne sind wir Ihnen bei der Auswahl des für Sie geeigneten Auffanggurtes behilflich! Revisionen / Prüfungen gemäß DGUV Regel 112 – 198